Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Schuldner, also das Unternehmen, das die Eigenverwaltung beantragt hat, grundsätzlich zustimmungsberechtigt für Verträge. Allerdings unterliegt die Eigenverwaltung der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrt. Der Sachwalter hat das Recht, die Zustimmung zu bestimmten Geschäften zu verlangen oder diese zu überwachen. Es ist wichtig, dass der Schuldner in der Eigenverwaltung alle wesentlichen Entscheidungen in Abstimmung mit dem Sachwalter trifft, um rechtliche Probleme zu vermeiden. In bestimmten Fällen kann auch das Insolvenzgericht in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Im Insolvenzverfahren kann die Beantragung der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner selbst erfolgen. Hier sind die Schritte, die typischer... [mehr]
Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]
Im Schweizer Obligationenrecht (OR) werden die rechtlichen Grundlagen für Obligationen, also Schuldverhältnisse, behandelt. Es regelt unter anderem: 1. **Allgemeine Bestimmungen**: Definiti... [mehr]
Der Schuldner des Konkursiten bezieht sich auf eine Person oder ein Unternehmen, das dem insolventen Schuldner Geld schuldet. Im Rahmen eines Konkursverfahrens wird das Vermögen des Schuldners ve... [mehr]