Vollgeschäftsfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht unter einer rechtlichen Betreuung steht, die die Geschäftsfähigkeit einschränkt. Vollgeschäftsfähige Personen können Verträge eigenständig und rechtlich bindend abschließen. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Geschäftsfähigkeit.