Die Verantwortung für die Aktualisierung der Reach-Erklärung liegt in der Regel beim Hersteller oder Importeur von chemischen Stoffen. Diese müssen sicherstellen, dass die Informationen über die von ihnen produzierten oder importierten Stoffe aktuell und korrekt sind. In vielen Fällen sind auch die zuständigen nationalen Behörden oder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) involviert, um die Einhaltung der REACH-Verordnung zu überwachen.