Wer ist rechts- und geschäftsfähig?

Antwort

Rechts- und geschäftsfähig ist eine Person, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um Verträge abzuschließen und rechtliche Handlungen vorzunehmen. In Deutschland ist die Rechtsfähigkeit grundsätzlich gegeben, sobald eine Person geboren wird. Die Geschäftsfähigkeit hingegen ist an das Alter und den Entwicklungsstand der Person gebunden: 1. **Voll geschäftsfähig**: Personen, die 18 Jahre oder älter sind, sind voll geschäftsfähig und können eigenständig Verträge abschließen. 2. **Teils geschäftsfähig**: Personen zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Geschenke), benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten für andere Verträge. 3. **Geschäftsunfähig**: Personen unter 7 Jahren sowie Personen, die aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Handlungen zu erkennen, sind geschäftsunfähig. Verträge, die sie abschließen, sind nichtig. Die genauen Regelungen zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

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