Leistungsträger nach SGB IX § 6 sind die Institutionen, die für die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben zuständig sind. Dazu gehören insbesondere die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, die Träger der Rentenversicherung, die Träger der Krankenversicherung sowie die Träger der Eingliederungshilfe. Diese Leistungsträger sind verantwortlich für die Bereitstellung und Organisation der erforderlichen Hilfen und Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Personen.