Im Zwischenverfahren sind in der Regel verschiedene Personen zuständig, abhängig vom Kontext, in dem das Verfahren stattfindet. In einem rechtlichen Kontext könnten dies beispielsweise folgende Personen sein: 1. **Richter**: Der zuständige Richter leitet das Verfahren und trifft Entscheidungen über Verfahrensfragen. 2. **Staatsanwalt**: In Strafverfahren ist der Staatsanwalt für die Anklage zuständig und vertritt die Interessen des Staates. 3. **Rechtsanwälte**: Die Parteien im Verfahren werden durch ihre Rechtsanwälte vertreten, die ihre Interessen vor Gericht wahrnehmen. 4. **Gutachter**: In bestimmten Fällen können Gutachter hinzugezogen werden, um fachliche Einschätzungen abzugeben. 5. **Gerichtsvollzieher**: In Vollstreckungsverfahren kann ein Gerichtsvollzieher für die Durchsetzung von Entscheidungen zuständig sein. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Art des Verfahrens (z.B. Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren) variieren.