Wer ist bei der GbR vertretungsberechtigt, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts geregelt ist?

Antwort

Wenn im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nichts zur Vertretungsberechtigung geregelt ist, sind grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam vertretungsberechtigt. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter die GbR nach außen vertreten kann, jedoch nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter. In der Praxis kann dies zu Schwierigkeiten führen, wenn Entscheidungen schnell getroffen werden müssen. Es ist daher ratsam, im Gesellschaftsvertrag klare Regelungen zur Vertretungsberechtigung zu treffen.

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