Wen verklage ich, wenn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt einen Schaden verursacht hat?

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Wenn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt einen Schaden verursacht hat, richtet sich die Klage in der Regel gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Es handelt sich hierbei um eine Amtshaftungsklage gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Schritte und Zuständigkeiten zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Verklagen Schaden Amt

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