Verruf bezeichnet einen schlechten Ruf oder ein negatives Ansehen, das einer Person, Institution oder Sache aufgrund von Skandalen, Fehlverhalten oder unethischem Verhalten anhaftet und deren Glaubw&u... [mehr]
Wenn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt einen Schaden verursacht hat, richtet sich die Klage in der Regel gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Es handelt sich hierbei um eine Amtshaftungsklage gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Schritte und Zuständigkeiten zu klären.
Verruf bezeichnet einen schlechten Ruf oder ein negatives Ansehen, das einer Person, Institution oder Sache aufgrund von Skandalen, Fehlverhalten oder unethischem Verhalten anhaftet und deren Glaubw&u... [mehr]