Unter Verschuldenshaftung versteht man die rechtliche Verantwortung für einen Schaden, die nur dann eintritt, wenn jemand den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Es muss... [mehr]
Wenn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt einen Schaden verursacht hat, richtet sich die Klage in der Regel gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Es handelt sich hierbei um eine Amtshaftungsklage gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Schritte und Zuständigkeiten zu klären.
Unter Verschuldenshaftung versteht man die rechtliche Verantwortung für einen Schaden, die nur dann eintritt, wenn jemand den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Es muss... [mehr]