Welche Angaben gehören nicht in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

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In ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehören in der Regel folgende Angaben nicht: 1. **Persönliche Daten**: Informationen über das Privatleben des Mitarbeiters, wie Geburtsdatum, Familienstand oder Hobbys, sind nicht relevant. 2. **Negative Bewertungen**: Es sollten keine persönlichen Angriffe oder abwertenden Bemerkungen über den Mitarbeiter enthalten sein. 3. **Unnötige Details**: Überflüssige Informationen, die nicht zur Beurteilung der beruflichen Leistung oder Qualifikation beitragen, sollten vermieden werden. 4. **Subjektive Meinungen**: Aussagen, die auf persönlichen Meinungen basieren und nicht objektiv belegbar sind, gehören nicht in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. 5. **Vertrauliche Informationen**: Betriebsgeheimnisse oder interne Angelegenheiten, die nicht für Dritte bestimmt sind, sollten nicht erwähnt werden. 6. **Unklare Formulierungen**: Formulierungen, die mehrdeutig sind oder die Leistung des Mitarbeiters nicht klar darstellen, sollten vermieden werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte sich auf die beruflichen Leistungen, Fähigkeiten und das Verhalten des Mitarbeiters konzentrieren.

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