Darf eine Wasserskianlage im Überschwemmungsgebiet geduldet werden?

Antwort

Ob eine Wasserskianlage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet geduldet werden darf, hängt von den spezifischen Regelungen und Gesetzen des jeweiligen Landes oder der Region ab. In Deutschland beispielsweise regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Umgang mit Überschwemmungsgebieten. Gemäß § 78 WHG sind in festgesetzten Überschwemmungsgebieten bestimmte bauliche Maßnahmen und Nutzungen grundsätzlich verboten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine Wasserskianlage könnte als bauliche Anlage betrachtet werden, deren Errichtung und Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet genehmigungspflichtig ist. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Wasserbehörde oder dem Umweltamt zu erkundigen, ob eine solche Anlage im konkreten Fall genehmigt werden kann und welche Auflagen eventuell zu erfüllen sind.

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