Ja, die Wasserskianlage in Dresden-Leuben ist gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zulässig. Das OVG Bautzen hat im 2019 entschieden, dass der der Wasserskianlage rechtmäßig ist und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Anwohner darstellt. Weitere Informationen zu diesem Urteil können auf der Website des OVG Bautzen oder in entsprechenden Pressemitteilungen nachgelesen werden.