Ja, die 17-jährige Anja benötigt grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern, um eine Waschmaschine zu verkaufen. Nach deutschem Recht (§ 104 BGB) ist Anja als Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, sie kann Rechtsgeschäfte wie den Verkauf einer Waschmaschine nur mit Zustimmung ihrer Eltern (gesetzliche Vertreter) wirksam abschließen, es sei denn, das Geschäft ist lediglich rechtlich vorteilhaft oder sie hat das Geld aus eigenem Taschengeld bezahlt und es handelt sich um ein sogenanntes "Taschengeldgeschäft" (§ 110 BGB). Da der Verkauf einer Waschmaschine in der Regel nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (weil sie eine Sache verliert und dafür Geld bekommt), ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam und kann von den Eltern genehmigt oder abgelehnt werden. Weitere Informationen findest du z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html