Was steht im §128 CRR?
Antwort vom§ 128 der Capital Requirements Regulation (CRR) bezieht sich auf die Anforderungen an Eigenmittel und die Eigenmittelquote von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in der Europäischen Union. Die CRR ist Teil des EU-Bankenpakets, das darauf abzielt, die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Der genaue Wortlaut und die spezifischen Anforderungen des § 128 CRR können im offiziellen Dokument der Verordnung nachgelesen werden. Hier ist der Link zur Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) auf der Website der Europäischen Union: [Verordnung (EU) Nr. 575/2013](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0575). Dort findest du den vollständigen Text und die detaillierten Bestimmungen.