Ein Tatbestand im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Ansprüche oder Leistunge... [mehr]
In § 9 Abs. 2a Nr. 2 SGB VII steht, dass eine Person, die in einem Unternehmen beschäftigt ist, das nicht unter das SGB VII fällt, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, wenn sie in einem anderen Unternehmen tätig ist, das unter das SGB VII fällt. Für die genaue Formulierung und den vollständigen Kontext ist es empfehlenswert, den aktuellen Gesetzestext zu konsultieren.
Ein Tatbestand im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Ansprüche oder Leistunge... [mehr]
§ 10 SGB II regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Ein "sonstiger wichtiger... [mehr]