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Kleinreparaturen oder Bagatellschäden beziehen sich auf geringfügige Schäden oder Mängel, die in der Regel schnell und kostengünstig behoben werden können. Diese Reparaturen betreffen oft alltägliche Dinge, wie zum Beispiel: - Auswechseln von Glühbirnen - Reparatur von Türschlössern - Behebung kleinerer Wasserlecks - Ausbessern von kleinen Rissen in Wänden oder Böden In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass Mieter für Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst verantwortlich sind. Dies soll sicherstellen, dass kleinere Schäden schnell behoben werden, ohne dass der Vermieter involviert werden muss. Die genaue Definition und die finanziellen Grenzen für Kleinreparaturen können jedoch je nach Vertrag variieren.
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