Verruf bezeichnet einen schlechten Ruf oder ein negatives Ansehen, das einer Person, Institution oder Sache aufgrund von Skandalen, Fehlverhalten oder unethischem Verhalten anhaftet und deren Glaubw&u... [mehr]
Grundsätzlich gilt bei der Frage, was als Schaden ersetzt werden muss, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als wäre der schädigende Vorfall nicht eingetreten. Dies wird als das Prinzip der Naturalrestitution bezeichnet. Es umfasst: 1. **Materielle Schäden**: Dazu gehören direkte Schäden an Sachen oder Personen sowie Folgeschäden, die aus dem schädigenden Ereignis resultieren. Beispiele sind Reparaturkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Ersatzbeschaffungskosten. 2. **Immaterielle Schäden**: Diese betreffen nicht-vermögensrechtliche Schäden wie Schmerzensgeld bei Körperverletzungen oder Entschädigungen für entgangene Lebensfreude. 3. **Vermögensschäden**: Hierzu zählen finanzielle Verluste, die durch den Schaden entstanden sind, wie entgangener Gewinn oder zusätzliche Aufwendungen. Die genaue Höhe und Art des Schadensersatzes können je nach Rechtsordnung und spezifischen Umständen des Falls variieren. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Grundsätze des Schadensersatzes, insbesondere in den §§ 249 ff. BGB.
Verruf bezeichnet einen schlechten Ruf oder ein negatives Ansehen, das einer Person, Institution oder Sache aufgrund von Skandalen, Fehlverhalten oder unethischem Verhalten anhaftet und deren Glaubw&u... [mehr]