Was regelt das Stammzellgesetz?

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Das deutsche **Stammzellgesetz (StZG)** regelt vor allem den Umgang mit **menschlichen embryonalen Stammzellen**. Kernaussage ist: **Einfuhr und Verwendung sind in Deutschland grundsätzlich verboten, aber in eng begrenzten Ausnahmefällen zu Forschungszwecken genehmigungsfähig.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stzg/StZG.pdf)) Wesentlich ist dabei: - Es geht um den **Schutz menschlicher Embryonen**. Das Gesetz soll verhindern, dass von Deutschland aus Anreize zur Gewinnung embryonaler Stammzellen entstehen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stzg/StZG.pdf)) - Forschung ist nur zulässig, wenn eine **behördliche Genehmigung** vorliegt. Zuständig ist das **Robert Koch-Institut**; beteiligt ist außerdem die **Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung** beim Bundesgesundheitsministerium. https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/stammzellen_inhalt.html ([rki.de](https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/stammzellen_inhalt.html)) - Die Genehmigung kommt nur in Betracht, wenn das Forschungsvorhaben **hochrangig**, wissenschaftlich ausreichend vorbereitet und die Verwendung embryonaler Stammzellen **notwendig** ist. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/z/zentrale-ethik-kommission-fuer-stammzellenforschung.html)) - Verwendet werden dürfen nur Stammzelllinien, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen **im Ausland** gewonnen wurden; das Gesetz enthält dafür genaue Bedingungen, unter anderem zur rechtlichen Zulässigkeit im Herkunftsland und dazu, dass für die Embryonenüberlassung **kein Entgelt** gezahlt wurde. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stzg/StZG.pdf)) Kurz gesagt: Das Stammzellgesetz **erlaubt keine freie Forschung an embryonalen Stammzellen**, sondern nur eine **streng kontrollierte Ausnahme** für bestimmte Forschungszwecke. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stzg/StZG.pdf))