Wenn ein Kommanditist aus einer Kommanditgesellschaft (KG) austritt, hat dies verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen: 1. **Gesellschafterwechsel**: Der Austritt eines Kommanditisten führt zu einem Gesellschafterwechsel. Der Kommanditist verliert seine Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag. 2. **Haftung**: Der austretende Kommanditist haftet in der Regel nur bis zur Höhe seiner Einlage, es sei denn, es bestehen besondere vertragliche Regelungen. 3. **Gesellschaftsvertrag**: Der Gesellschaftsvertrag muss möglicherweise angepasst werden, um den Austritt zu dokumentieren und die verbleibenden Gesellschafter zu informieren. 4. **Auseinandersetzung**: Es erfolgt eine Auseinandersetzung über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Kommanditisten. Der austretende Gesellschafter hat Anspruch auf seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen. 5. **Fortführung der Gesellschaft**: Die KG kann in der Regel fortgeführt werden, sofern im Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Auswirkungen und die notwendigen Schritte zu klären.