Ja, aber nicht grenzenlos: Das Betreuungsgericht darf im Betreuungsverfahren Informationen anfordern, wenn sie für die Sachaufklärung erforderlich sind; ein Behandlungszentrum darf besonders...
Was gehört in eine Drittschuldnerauskunft?
Antwort vomEine Drittschuldnerauskunft muss in der Regel folgende Informationen enthalten: 1. **Identität des Drittschuldners**:, Adresse und gegebenenfalls weitere Identifikationsmerkmale des Drittschuldners. 2. **Schuldnerverhältnis**: Informationen darüber, ob und in welcher Höhe der Drittschuldner dem Schuldner gegenüber verpflichtet ist, also ob eine Forderung besteht. 3. **Forderungshöhe**: Die genaue Höhe der bestehenden Forderung, die der Drittschuldner gegenüber dem Schuldner hat. 4. **Fälligkeit der Forderung**: Angaben darüber, ob die Forderung bereits fällig ist oder ob es sich um eine zukünftige Zahlung handelt. 5. **Art der Forderung**: Informationen darüber, um welche Art von Forderung es sich handelt (z.B. Geldforderung, Dienstleistung). 6. **Rechtsverhältnisse**: Hinweise auf bestehende Sicherheiten oder Abtretungen, die die Forderung betreffen könnten. Diese Informationen sind wichtig, um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Forderungseintreibung einzuleiten.
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Kann das Betreuungsgericht Bremen dem BHZ Bremen anordnen, Informationen über eine betroffene Person herauszugeben?
Ja, grundsätzlich schon – aber nicht frei nach Belieben. Das Betreuungsgericht darf im Betreuungsverfahren die für seine Entscheidung erforderlichen Informationen einholen; personenbez...