Unterschlagung ist eine Straftat, bei der jemand sich eine fremde bewegliche Sache, die ihm anvertraut wurde, rechtswidrig aneignet. Im deutschen Strafrecht ist die Unterschlagung in § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dabei handelt es sich um eine Vermögensraftat, die in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html).