Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Eine unrechtmäßige Bereicherung liegt vor, wenn jemand auf Kosten eines anderen einen Vermögensvorteil erlangt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Dies kann beispielsweise durch eine irrtümliche Überweisung, eine Leistung ohne rechtlichen Grund oder durch eine ungerechtfertigte Forderung geschehen. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die unrechtmäßige Bereicherung in den §§ 812 ff. BGB. Der Bereicherte ist in solchen Fällen verpflichtet, den erlangten Vorteil zurückzugeben oder, wenn dies nicht möglich ist, Wertersatz zu leisten.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]