Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Ein sexueller Übergriff bezeichnet jede Form von unerwünschtem sexuellen Verhalten, das gegen den Willen einer Person erfolgt. Dies kann körperliche Berührungen, sexuelle Handlungen oder auch verbale Belästigungen umfassen. Der Begriff umfasst sowohl physische als auch psychische Übergriffe und kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel in persönlichen Beziehungen, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Räumen. Wichtig ist, dass der Übergriff ohne Einwilligung der betroffenen Person geschieht und oft mit einem Machtungleichgewicht verbunden ist.
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]