Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Sexuelle Belästigung unerwünschte Annäherungen,orderungen zu sexu Handlungen sowie andere verbale oder physische Verhaltensweisen sexueller Natur, die eine Person in ihrer Würde verletzen oder ein feindseliges Arbeits- oder Lebensumfeld schaffen. Dies kann in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: 1. **Verbal**: Unangemessene Kommentare, Witze oder Bemerkungen über das Aussehen, sexuelle Anspielungen oder Fragen zu intimen Details. 2. **Nonverbal**: Anzügliche Gesten, das Zeigen von sexuell expliziten Bildern oder das Starren. 3. **Physisch**: Unerwünschte Berührungen, Umarmungen, Küsse oder andere körperliche Annäherungen. Sexuelle Belästigung kann in verschiedenen Kontexten auftreten, einschließlich am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen oder in öffentlichen Räumen. Es ist wichtig, dass Betroffene Unterstützung suchen und sich an entsprechende Stellen wenden, um Hilfe zu erhalten.
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]