Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

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Mit dem deutschen Grundgesetz sind alle Gesetze, Regelungen und Maßnahmen vereinbar, die die in der Verfassung festgelegten Grundrechte und Prinzipien respektieren und fördern. Dazu gehören insbesondere: 1. **Menschenwürde**: Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde sind unveräußerlich. 2. **Gleichheit vor dem Gesetz**: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 3. **Meinungsfreiheit**: Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. 4. **Religionsfreiheit**: Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wählen und auszuüben. 5. **Versammlungsfreiheit**: Das Recht, sich friedlich zu versammeln. 6. **Rechtsstaatlichkeit**: Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens und der Zugang zu Gerichten. Gesetze, die diese Grundsätze verletzen oder einschränken, sind in der Regel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Überprüfung der Vereinbarkeit erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht.

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