Was ist das Günstigkeitsprinzip?

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Das Günstigkeitsprinzip ist ein arbeitsrechtliches Prinzip, das besagt, dass bei mehreren anwendbaren Regelungen (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) immer diejenige Regelung gilt, die für den Arbeitnehmer am vorteilhaftesten ist. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer von den bestmöglichen Bedingungen profitieren, selbst wenn es unterschiedliche Regelungen gibt.

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