Eine Kondiktion ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und bezeichnet den Anspruch auf Rückgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Das bedeutet, dass jemand etwas ohne rechtlichen Grund erhalten hat und es daher zurückgeben muss. Die Kondiktion ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 812 ff. geregelt. Ein typisches Beispiel ist die Rückforderung einer irrtümlich geleisteten Zahlung.