Was ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und wann wird sie wirksam?

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Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist eine Erklärung, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist und deren Wirksamkeit von dem Zugang der Erklärung bei diesem Empfänger abhängt. Das bedeutet, dass die Erklärung erst dann rechtlich wirksam wird, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Die Wirksamkeit tritt in dem Moment ein, in dem die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann. Dies kann beispielsweise durch persönliche Übergabe, Brief, E-Mail oder andere Kommunikationsmittel geschehen. Ein Beispiel: Wenn du jemandem ein Angebot per Post zusendest, wird dieses Angebot erst wirksam, wenn der Empfänger den Brief erhält und somit Kenntnis von dem Angebot hat.

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