Ein Zweitbescheid ist ein Verwaltungsakt, der erlassen wird, wenn ein ursprünglicher Bescheid angefochten oder nicht akzeptiert wird. Er dient dazu, die Entscheidung der Behörde zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern oder zu bestätigen. Der Zweitbescheid kann auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen erlassen werden und ist in der Regel eine Reaktion auf einen Widerspruch oder eine Klage. Verwaltungsvollstreckung hingegen bezeichnet das Verfahren, durch das eine Behörde ihre Entscheidungen durchsetzt, wenn ein Bürger einer Verpflichtung nicht nachkommt. Dies kann beispielsweise die Einziehung von Geldforderungen oder die Durchsetzung von Auflagen sein. Die Verwaltungsvollstreckung erfolgt in der Regel nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben und kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie z.B. Zwangsvollstreckung oder die Anordnung von Maßnahmen zur Durchsetzung von Verwaltungsakten.