Ein Leihvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, bei dem eine Partei (der Verleiher) einer anderen Partei (dem Entleiher) einen bestimmten Gegenstand zur Nutzung überlässt. Der Entleiher verpflichtet sich, den Gegenstand nach einer vereinbarten Zeit oder nach Gebrauch in einem bestimmten Zustand zurückzugeben. Der Leihvertrag ist in der Regel unentgeltlich, das heißt, der Entleiher muss keine Miete oder Gebühr zahlen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Leihgebühr vereinbart wird. Der Leihvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, einschließlich der Haftung für Schäden am geliehenen Gegenstand.