Der 100a StPO-Beschluss bezieht sich auf das deutsche Strafprozessrecht und ist eine Regelung im Strafprozessordnung (StPO). Er ermöglicht es dem Gericht, in bestimmten Fällen eine Entscheidung über die Zulässigkeit von Beweismitteln zu treffen, bevor die Hauptverhandlung beginnt. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn es um die Verwertbarkeit von Beweisen geht, die möglicherweise unter Verstoß gegen das Gesetz erlangt wurden. Der Beschluss dient dazu, die Effizienz des Verfahrens zu erhöhen und rechtliche Klarheit zu schaffen, bevor die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung erfolgt.