Die Veröffentlichung eines Fotos einer Person ohne deren Einwilligung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Rahmen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts. In Deutschland regelt das Kunsturhebergesetz (KUG) die Veröffentlichung von Bildern. Grundsätzlich benötigt man die Zustimmung der abgebildeten Person, es sei denn, es handelt sich um Aufnahmen von Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einem Gebäude erscheinen. Verstößt man gegen diese Regelungen, kann dies zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen führen. Die Strafen können variieren, je nach Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen.