Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Bestallung ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet wird, insbesondere im rechtlichen und historischen Bereich. Im rechtlichen Kontext bezieht sich Bestallung auf die offizielle Ernennung oder Bestellung einer Person in ein Amt oder eine Position, oft durch eine formelle Urkunde oder einen offiziellen Akt. Historisch gesehen wurde der Begriff häufig im Zusammenhang mit der Ernennung von Beamten oder anderen Amtsträgern verwendet. In der heutigen Zeit könnte der Begriff beispielsweise bei der Ernennung von Notaren, Richtern oder anderen öffentlichen Amtsträgern relevant sein.
Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]