Bestallung ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet wird, insbesondere im rechtlichen und historischen Bereich. Im rechtlichen Kontext bezieht sich Bestallung auf die offizielle Ernennung oder Bestellung einer Person in ein Amt oder eine Position, oft durch eine formelle Urkunde oder einen offiziellen Akt. Historisch gesehen wurde der Begriff häufig im Zusammenhang mit der Ernennung von Beamten oder anderen Amtsträgern verwendet. In der heutigen Zeit könnte der Begriff beispielsweise bei der Ernennung von Notaren, Richtern oder anderen öffentlichen Amtsträgern relevant sein.