Ein Justizsekretär darf in der Regel verschiedene Dokumente und Schriftstücke im Rahmen seiner Aufgaben unterschreiben. Dazu gehören unter anderem: 1. **Gerichtliche Schriftstücke**: Protokolle, Beschlüsse und Urteile, die im Rahmen von Verfahren erstellt werden. 2. **Verwaltungsdokumente**: Schriftstücke, die die Verwaltung des Gerichts betreffen, wie z.B. Bescheide oder Mitteilungen. 3. **Korrespondenz**: Offizielle Schreiben an Parteien, Anwälte oder andere Institutionen. Die genauen Befugnisse können jedoch je nach Land, Gericht und spezifischer Position variieren. Es ist wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien zu beachten.