Tarifautonomie bezeichnet das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Bedingungen ihrer Arbeitsverhältnisse eigenständig und ohne staatliche Einmischung zu regeln. Dies geschieht in der Regel durch Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen ausgehandelt werden. Die Tarifautonomie ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und fördert die Selbstbestimmung der Sozialpartner in der Gestaltung von Löhnen, Arbeitszeiten und anderen Arbeitsbedingungen. Sie trägt zur Stabilität und Flexibilität des Arbeitsmarktes bei.