"Nulla poena sine lege stricta" ist ein lateinischer Rechtsgrundsatz, der übersetzt bedeutet: "Keine Strafe ohne ein strenges Gesetz." Dieser Grundsatz besagt, dass eine Person nur dann bestraft werden kann, wenn es ein klares und spezifisches Gesetz gibt, das das Verhalten, das bestraft werden soll, eindeutig definiert. Dies dient dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der individuellen Freiheit, indem es willkürliche Strafen und die Anwendung von Gesetzen ohne klare Grundlage verhindert.