Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform. Sie zeichnet sich durch eine rechtliche Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter aus. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Die GmbH ist eine juristische Person, die eigenständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Um eine GmbH zu gründen, ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, von dem bei der Gründung mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt werden muss. Diese Unternehmensform bietet den Gesellschaftern eine gewisse Sicherheit und Flexibilität in der Unternehmensführung.
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Das Gründungskapital einer GmbH muss auf ein Geschäftskonto (Firmenkonto) der GmbH bei einer Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird in der Regel nach der notariellen Beurkundung des Gesel...
Grundsätzlich müssen beim Verkauf von GmbH-Anteilen alle Vereinbarungen, die die Übertragung der Anteile betreffen, notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Das bedeutet: S...
Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein...
Unmittelbare Haftung bedeutet, dass jemand direkt für einen Schaden oder eine Pflichtverletzung verantwortlich gemacht werden kann, ohne dass es eines weiteren Zwischenschritts oder einer weitere...
Ja, für eine GmbH kann grundsätzlich auch eine Privatadresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Geschäf...