Was bedeutet Gefahrenübergang?

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Der Begriff "Gefahrenübergang" bezieht sich im rechtlichen Kontext auf den Zeitpunkt, an dem das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung einer Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dies ist besonders im Kaufrecht von Bedeutung. In der Regel erfolgt der Gefahrenübergang bei der Übergabe der Ware an den Käufer, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Bei Versendungskäufen geht die Gefahr oft bereits mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer über.

Kategorie: Recht Tags: Gefahr Übergang Verkauf

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