Im Versorgungsrecht bezeichnet der Begriff "Direktzusage" eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Altersrente oder andere Versorgungsleistungen direktichert. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für die Finanzierung und Auszahlung der Rentenleistungen übernimmt, anstatt diese an eine Versicherung oder einen Pensionsfonds auszulagern. Die Direktzusage ist oft in Form von Pensionszusagen geregelt und kann verschiedene Leistungen umfassen, wie beispielsweise Altersrenten, Hinterbliebenenrenten oder Invaliditätsrenten. Die Höhe der Leistungen wird in der Regel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Ein Vorteil für die Mitarbeiter ist, dass sie eine klare Zusage über ihre zukünftigen Leistungen erhalten, während der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, die Rückstellungen für diese Verpflichtungen in seiner Bilanz zu berücksichtigen.