In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Bewährungshilfe ist eine Form der Unterstützung für Personen, die nach einer strafrechtlichen Verurteilung unter bestimmten Auflagen und Bedingungen in die Gesellschaft reintegriert werden. Ziel der Bewährungshilfe ist es, die Betroffenen bei der Resozialisierung zu unterstützen, Rückfälle zu vermeiden und ihnen zu helfen, ein straffreies Leben zu führen. Bewährungshelfer und -helfer bieten Beratung, begleiten die Betroffenen in sozialen und beruflichen Belangen und helfen, Probleme zu bewältigen, die während der Bewährungszeit auftreten können.
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]