Warum kann man im Außenbereich nach § 35 BauGB keinen Wohnraum bauen?

Antwort

Nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Bau von Wohnraum im Außenbereich grundsätzlich eingeschränkt, um die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern und die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Der Außenbereich ist in der Regel nicht für die Ansiedlung von Wohnnutzungen vorgesehen, da er oft landwirtschaftlich oder naturnah geprägt ist. Die Regelungen zielen darauf ab, die Umwelt zu schützen, die Infrastruktur nicht übermäßig zu belasten und die Lebensqualität in bestehenden Siedlungsgebieten zu erhalten. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise wenn der Bau mit landwirtschaftlichen Betrieben oder anderen spezifischen Nutzungen in Verbindung steht. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Entwicklung von Wohnraum in geordneten und geplanten Siedlungsstrukturen erfolgt und nicht zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Wohngebieten führt.

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