Eine zweite Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Gespräch kann erfolgen, wenn der Mitarbeiter beim ersten Termin nicht anwesend war oder wenn weitere Informationen oder Klärungen notwendig sind. Es ist wichtig, dass die Einladung rechtzeitig und in angemessener Form erfolgt, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, an dem Gespräch teilzunehmen. Zudem sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Grund für die Einladung klar kommuniziert wird. In der Regel sollte der Zeitraum zwischen den Einladungen nicht zu lang sein, um den Prozess der Wiedereingliederung nicht unnötig zu verzögern.