Eine Abordnung kann durch Urlaub unterbrochen werden, wenn der abordnete Mitarbeiter während der Abordnung Urlaub nimmt. In der Regel wird der Urlaub in der Zeit der Abordnung angerechnet, sodass der Mitarbeiter während dieser Zeit nicht für die abordnende Stelle tätig ist. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder internen Richtlinien des Unternehmens variieren. Es ist ratsam, die spezifischen Bestimmungen im jeweiligen Fall zu prüfen.