Wann und wo werden Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem LKSG festgelegt?

Antwort

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) in Deutschland legt fest, dass Unternehmen bestimmte Präventionsmaßnahmen ergreifen müssen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen in ihren Lieferketten zu vermeiden. Die Festlegung dieser Maßnahmen erfolgt in der Regel im Rahmen der Risikoanalyse, die Unternehmen jährlich durchführen müssen. Die genauen Anforderungen und Fristen sind im Gesetz selbst sowie in den dazugehörigen Verordnungen und Leitfäden festgelegt. Unternehmen müssen ihre Präventionsmaßnahmen dokumentieren und regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie wirksam sind. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Unternehmensleitungen, die auch für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten verantwortlich sind. Die ersten Unternehmen, die unter das LKSG fallen, mussten ab dem 1. Januar 2023 die Anforderungen umsetzen.

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