Wann findet die Prüfung der Reststrafe zur Bewährung bei Freiheitsstrafen statt?

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Die Prüfung der Reststrafe zur Bewährung bei unbedingten Freiheitsstrafen findet in der Regel nach der Hälfte der verbüßten Strafe statt. In Deutschland kann der Strafvollstreckungsleiter auf Antrag des Verurteilten oder von Amts wegen prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung vorliegen. Dabei werden verschiedene Faktoren wie das Verhalten des Verurteilten im Gefängnis, die Schwere der Straftat und die Aussicht auf eine positive Entwicklung in der Zukunft berücksichtigt.

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