Wann ist eine natürliche & juristische Person rechts- und geschäftsfähig?

Antwort

Eine natürliche Person ist rechts- und geschäftsfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat, also volljährig ist. Vorher ist sie beschränkt geschäftsfähig, was bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen kann. Eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH oder AG, ist rechts- und geschäftsfähig, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann sie Verträge abschließen und rechtliche Verpflichtungen eingehen.

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