Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Eine natürliche Person ist rechts- und geschäftsfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat, also volljährig ist. Vorher ist sie beschränkt geschäftsfähig, was bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen kann. Eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH oder AG, ist rechts- und geschäftsfähig, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann sie Verträge abschließen und rechtliche Verpflichtungen eingehen.
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen, wie dem deutschen, gibt es jedoch Ausnahmen. Hier sind einige Beis... [mehr]