Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Eine natürliche Person ist rechts- und geschäftsfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat, also volljährig ist. Vorher ist sie beschränkt geschäftsfähig, was bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen kann. Eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH oder AG, ist rechts- und geschäftsfähig, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann sie Verträge abschließen und rechtliche Verpflichtungen eingehen.
Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]