Wann liegt der Gebrauch eines Fahrzeugs nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor?

Antwort

Der Gebrauch eines Fahrzeugs nach dem Pflichtversicherungsgesetz liegt vor, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Dies umfasst sowohl das Fahren auf öffentlichen Straßen als auch das Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum. Das Gesetz schreibt vor, dass für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr verwendet wird, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein muss, um Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, abzusichern.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie lange dürfen Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau mit einem deutschen Fahrzeugkennzeichen fahren?

Im Kanton Thurgau – wie in der gesamten Schweiz – dürfen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich ein ausländisches (z.B. deutsches) Fahrzeug maximal **12 Monate**... [mehr]