Wann liegt ein bewusstes Abweichen von Willen und Erklärung vor?

Antwort

Ein bewusstes Abweichen von Willen und Erklärung liegt vor, wenn eine Person absichtlich eine Erklärung abgibt, die nicht mit ihrem tatsächlichen Willen übereinstimmt. Dies kann beispielsweise in Situationen geschehen, in denen jemand aus bestimmten Gründen (z. B. Druck, Täuschung oder strategische Überlegungen) eine Erklärung abgibt, die er oder sie nicht ernst meint oder die nicht den inneren Überzeugungen entspricht. In rechtlichen Kontexten kann dies zu Fragen der Willensmängel führen, wie etwa bei der Anfechtung von Verträgen. Ein solches Abweichen ist oft entscheidend für die Beurteilung der Gültigkeit von Erklärungen und Verträgen.

Kategorie: Recht Tags: Bewusst Abweichen Willen
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