Eine feste Altersgrenze gibt es in Deutschland nicht. Eltern dürfen die Aufsicht über jüngere Geschwister nur dann vorübergehend auf ein älteres Kind übertragen, wenn die...
Wann müssen Kinder für Pflegeheimkosten der Eltern zahlen?
Antwort vom**Kinder müssen für Pflegeheimkosten ihrer Eltern in Deutschland in der Regel erst dann aufkommen, wenn ihr eigenes jährliches Gesamteinkommen über 100.000 Euro liegt und das Einkommen sowie Vermögen der Eltern plus Pflegeleistungen nicht ausreichen.** Das ist die entscheidende Hürde; unterhalb dieser Grenze kann das Sozialamt Kinder grundsätzlich nicht für Elternunterhalt heranziehen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) ## Wann überhaupt gezahlt werden muss Zuerst müssen die Eltern ihre eigenen Mittel einsetzen: Rente, sonstiges Einkommen, verwertbares Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung. Reicht das für das Heim nicht, übernimmt zunächst das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Erst dann kommt Elternunterhalt der Kinder überhaupt ins Spiel. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) Entscheidend ist seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz: Maßgeblich ist das **Jahresbrutto bzw. jährliche Gesamteinkommen des einzelnen Kindes**. Liegt es **nicht über 100.000 Euro**, besteht gegenüber dem Sozialamt grundsätzlich keine Zahlungspflicht für diese Heimkosten. Das Einkommen des Ehepartners wird für diese Schwelle nicht mitgerechnet. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) ## Was viele falsch verstehen Die häufigste Fehlannahme ist: „Sobald ein Elternteil ins Heim kommt, müssen die Kinder automatisch zahlen.“ Das stimmt so nicht. In der Praxis zahlt oft zunächst das Sozialamt, und nur ein kleinerer Teil der Kinder kommt wegen der 100.000-Euro-Grenze überhaupt noch als Unterhaltspflichtiger in Betracht. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) Wichtig ist auch: **Nicht das Vermögen des Kindes entscheidet zuerst**, sondern die Einkommensgrenze. Wer unter 100.000 Euro bleibt, muss sein Vermögen für Elternunterhalt grundsätzlich nicht einsetzen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) ## Wenn die 100.000-Euro-Grenze überschritten ist Dann wird nicht automatisch der gesamte Fehlbetrag fällig. Das Sozialamt prüft erst, **ob und in welcher Höhe das Kind tatsächlich leistungsfähig ist**. Dabei bleibt ein Selbstbehalt. Für 2026 weist die Düsseldorfer Tabelle beim Elternunterhalt einen Mindest-Selbstbehalt von **2.650 Euro monatlich** für das unterhaltspflichtige Kind und **2.120 Euro** für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten aus. Außerdem wurde die Quote des darüber hinausgehenden Einkommens zugunsten der Kinder angehoben. ([olg-duesseldorf.nrw.de](https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20251201_PM_Duesseldorfer-Tabelle-2026/index.php)) Praktisch heißt das: Selbst bei mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen zahlt man **nicht automatisch die kompletten Heimkosten**, sondern nur den Betrag, der nach der Unterhaltsberechnung zumutbar ist. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) ## Geschwister, Schwiegerkinder, Ausnahmen Schwiegerkinder sind ihren Schwiegereltern nicht unterhaltspflichtig. Mehrere Geschwister haften auch nicht einfach zu gleichen Teilen; maßgeblich sind ihre jeweiligen finanziellen Verhältnisse. Allerdings muss am Ende nur ein Kind zahlen, wenn es selbst die 100.000-Euro-Grenze überschreitet. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) Eine wichtige Ausnahme: Bei **schweren Verfehlungen der Eltern** gegenüber dem Kind, etwa grober Vernachlässigung oder Misshandlung, kann der Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise entfallen. Ein bloß abgebrochener Kontakt reicht dafür meist nicht. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892)) ## Die klare Konsequenz Für die meisten Kinder gilt heute: **Unter 100.000 Euro Jahreseinkommen keine Zahlung für Pflegeheimkosten der Eltern.** Relevant wird es erst bei höherem Einkommen und nur dann, wenn nach Einsatz der Mittel der Eltern überhaupt noch ein ungedeckter Heimkostenbedarf bleibt. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892))
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