Unmittelbare Haftung bedeutet, dass jemand direkt für einen Schaden oder eine Pflichtverletzung verantwortlich gemacht werden kann, ohne dass es eines weiteren Zwischenschritts oder einer weitere...
Ein Träger einer Einrichtung haftet in der Regel, wenn er seine Pflichten aus dem Dienst- oder Auftragsverhältnis verletzt. Dies kann in verschiedenen Kontexten der Fall sein, wie zum Beispiel: 1. **Vertragliche Haftung**: Wenn der Träger vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt, kann er für Schäden haftbar gemacht werden. 2. **Deliktische Haftung**: Wenn durch das Verhalten von Mitarbeitern oder durch Mängel in der Einrichtung Dritte geschädigt werden, kann der Träger ebenfalls haftbar sein. 3. **Aufsichtspflicht**: In Einrichtungen, die mit Kindern oder hilfsbedürftigen Personen arbeiten, haftet der Träger oft für die Aufsicht und den Schutz dieser Personen. 4. **Gesetzliche Vorgaben**: Je nach Art der Einrichtung (z.B. Schulen, Pflegeeinrichtungen) gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die die Haftung des Trägers regeln. Die genauen Haftungsbedingungen können je nach Land und spezifischem Kontext variieren. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen.
Unmittelbare Haftung bedeutet, dass jemand direkt für einen Schaden oder eine Pflichtverletzung verantwortlich gemacht werden kann, ohne dass es eines weiteren Zwischenschritts oder einer weitere...