Kreditkartenbetrug fällt unter Beschwerden gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), wenn es sich um unautorisierte oder fehlerhafte Transaktionen handelt, die durch die Nutzung einer Kreditkarte entstehen. Nach dem ZAG haben Verbraucher das Recht, sich bei ihrem Zahlungsdienstleister zu beschweren, wenn sie der Meinung sind, dass eine Transaktion nicht autorisiert wurde oder fehlerhaft ist. In solchen Fällen muss der Zahlungsdienstleister die Beschwerde prüfen und gegebenenfalls den Betrag zurückerstatten, sofern der Kunde die erforderlichen Fristen und Nachweise einhält. Es ist wichtig, solche Vorfälle umgehend zu melden, um mögliche finanzielle Schäden zu minimieren.